KI-Überwachungsgesetze: Deutschland plant biometrischen Abgleich und Massenanalyse für Sicherheitsbehörden
Drei Referentenentwürfe des deutschen Innen- und Justizministeriums sollen Sicherheitsbehörden erlauben, KI-gestützten biometrischen Abgleich mit Internet-Daten und verfahrensübergreifende Datenanalysen durchzuführen – mit einer Auslagerungsklausel, die den EU-AI-Act umgeht.
Biometrischer Abgleich und KI-Datenanalyse: Die technischen Details der Gesetzentwürfe
Das deutsche Bundesinnenministerium (BMI) und das Justizministerium (BMJV) haben Anfang März drei Referentenentwürfe vorgelegt, die am 29. April auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen. Sie sehen zwei neue Kernbefugnisse für Sicherheitsbehörden vor: erstens den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, zweitens den Einsatz verfahrensübergreifender Analyseplattformen.
Das BKA, die Bundespolizei und das BAMF sollen Gesichtsbilder und Stimmaufnahmen aus dem Internet erheben und automatisiert mit Polizeidatenbanken abgleichen dürfen. Für den Einsatz ist ein Abgleich mit Echtzeitdaten wie Livestreams ausdrücklich ausgeschlossen — alle anderen öffentlichen Internet-Quellen sind jedoch umfasst. Die zweite Befugnis betrifft die Zusammenführung von Daten aus fragmentierten Polizeisystemen (INPOL, Fallbearbeitung, Vorgangsbearbeitung) zu systemübergreifenden Analysen — ein Szenario, wie es etwa Palantir anbietet.
Das technische Problem: Laut einem von AlgorithmWatch in Auftrag gegebenen Gutachten sowie einer Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags funktioniert der biometrische Abgleich ohne den Aufbau einer Datenbank nicht. Genau das aber verbietet Artikel 5 Abs. 1 lit. e des EU-AI-Acts. Die Gesetzentwürfe umgehen dieses Dilemma durch eine Auslagerungsklausel: Das BKA darf den Abgleich an private Unternehmen im In- oder Ausland delegieren — und unter bestimmten Bedingungen sogar vom Bundesdatenschutzgesetz abweichen.
Quelle: The Decoder